Bruen van Loe
1445
Aus der Zeit des Johann von Loe (15. Jhd.) gibt es ein Kuriosum besonderer Art: Johann hatte einen nicht-ehelichen Sohn namens Bruen, der einer – auch nach damaligen Verständnissen – illegitimen Beziehung entstammte. Folglich durfte er nicht den Namen seines Vaters tragen sondern („nur“) van Loe.
Immerhin erhielt er, der bevorzugten Stellung aus dem Haus Wissen folgend, als (Unter-) Lehn (Wissen gehörte damals ja noch als Lehen zum Stift Xanten), den Hof Abroeck, als der bis dahin dort noch wohnende Unter-Lehensnehmer Henrik van Abroeck verstarb und seine Erben das Erbe des damals hochverschuldeten Gutes nicht antreten wollten.
Im späten 16. Jahrhundert musste der Hof – erneut aufgrund einer Überschuldungssituation – an die Wissener Verwandtschaft zurückgegeben („-verkauft“) werden, doch bis dahin zeigen auch die Namen der Nachfahren von Bruen den Hinweis auf die Abstammung, indem sie den Zusatz van Loe – „van Abroeck“ trugen.
Wie sein (Wissener) Halbbruder Wessel war auch Bruen in seiner Zeit kein unbedeutender Mann. So wissen wir z. B. von ihm, dass er in Weeze Richter war. In zahlreichen, im Wissener Archiv lagernden Urkunden wird er als solcher – vor allem bei Schlichtungsangelegenheiten – benannt.
Seine Nachfahren gemeint sind die Namensträger sind heute (wesentlich) zahlreicher als diejenigen seines Halbbruders Wessel, dessen Stamm Wissen im ausgehenden 18. Jahrhundert ausschließlich aus dem damals ebenso bedeutenden wie auch kinderreichen Edmond bestand. Sie leben heute – mit Schwerpunkt Niederlanden – weit verzweigt in der ganzen Welt und tragen die Namen van de(r) Loo, van (de) Loe. Durch regelmäßige Familientage oder die jährlich erscheinende LOO-Kroniek pflegen sie einen engen Familienverbund wie auch eine gute Beziehung zum gemeinsamen Ursprung in Wissen.