AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und/oder Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schloss Wissen Hotellerie, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.
Mit seiner Anmeldung (schriftlich oder mündlich) bietet der Kunde der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Kunde ist an dieses Angebot gebunden.
2.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Schloss Wissen Hotellerie zustande. Der Schloss Wissen Hotellerie steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
3.
Vertragspartner sind die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
1.
Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.
Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotel Schloss Wissen (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4.
Die Bezahlung aller gebuchten Leistungen erfolgt vor Ort, spätestens bei Abreise und kann in Bar, per EC- bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) erfolgen oder via PayPal im Zuge der Buchung über die eigene Buchungsmaske „OnePageBooking“. Eine andere Zahlungsart und eine andere Fälligkeit muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. So zum Beispiel im Fall der Nutzung eines „Frühbuchertarifs“, der eine Vorauszahlung üblicherweise per Kreditkarte voraussetzt.
5.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Eintrittskarten, gebuchte Engagements sowie etwaige Sonderleistungen. Eintrittskarten, gebuchte Engagements sowie Sonderleistungen sind nach Zusendung der entsprechenden Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
6.
Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.
Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9.
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Der Aufrechnungsausschluss greift nicht, soweit Mängelgewährleistungsrechte des Kunden betroffen sind.
1.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht auch bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages aufgrund der Ausnahmeregelung in § 312 b Abs. 2 Ziffer 6 BGB nicht.
2.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, wie folgt vor Anreisedatum vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung):
a) Beste flexible Rate: Bis 18:00Uhr können Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren!
Bei Nicht-Anreise bis 18:00Uhr besteht kein Anspruch auf Ihr Zimmer und es wird anderweitig zur Verfügung gestellt. Stornierungsgebühren entstehen nicht.
b) Frühbucher-Rate:
Die Kreditkartendetails des Kunden sind notwendig um von dieser Promotion profitieren zu können. Nach der Buchung kann keine kostenfreie Änderung der Reservierung vorgenommen werden. Im Moment der Reservierung akzeptiert der Kunde, dass der volle Preis des Aufenthaltes (von der Kreditkarte) abgezogen wird. Im Fall einer Stornierung betragen die Stornokosten 90% des Gesamtpreises.
Anzahlungen oder Vorauszahlungen können nicht zurückerstattet werden, wenn die Reservierung geändert oder storniert wird.
Garantiebedingungen:
Eine Vorauszahlung für den gesamten Aufenthalt wird der Kreditkarte bei Reservierung belastet.
c) Park, Sleep & Fly:
Durch die Angabe Ihrer Kreditkartennummer ist diese Buchung garantiert und wir halten das / die Zimmer die ganze Nacht für Sie frei.
Stornierungsbedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis 3 Tage vor der Anreise möglich. Bei späterer Stornierung behält sich das Hotel bei einer Nichtweitervermietung der Reservierung das Recht vor, 80% des Übernachtungspreises von der Kreditkarte abzubuchen.
Durch die Angabe Ihrer Kreditkartennummer ist diese Buchung garantiert und wir halten das / die Zimmer die ganze Nacht für Sie frei.
Stornierungsbedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis 1 Tag vor der Anreise möglich. Bei späterer Stornierung behält sich das Hotel bei einer Nichtweitervermietung der Reservierung das Recht vor, 80% des Übernachtungspreises von der Kreditkarte abzubuchen.
Für alle Stornierungen gilt: Die Stornierung muss schriftlich (per Email) oder fernmündlich (per Telefon) erfolgen. Bei einer Stornierung innerhalb der vorbenannten Fristen vor Anreisedatum werden weder Zahlungs- noch Schadenersatzansprüche der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ausgelöst. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht innerhalb der vorbenannten Fristen vor Anreisedatum sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ausübt.
3.
Ziffer IV.2. und IV.3. gilt nicht für Gruppenreservierungen und Reservierungen von gewerblichen Reiseveranstaltern. In diesem Falle richtet sich die Höhe der Rücktrittspauschale nach individueller und schriftlich fixierter Vereinbarung. Als Gruppenreservierung wird eine Reservierung von 8 Zimmern und mehr angesehen. Gewerbliche Veranstalter sind Unternehmer, zu deren gewerblicher Tätigkeit die Veranstaltung und Organisation von Reisen, Tagungen bzw. Seminaren gehört.
1.
Soweit vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden zu den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III.6. und/oder Ziffer III.7. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
4.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und müssen vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch genommen werden. Eine spätere Ankunftszeit muss vereinbart werden. Wurde eine spätere Ankunftszeit als 18:00 Uhr nicht vereinbart und hat der Gast die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) auch nicht bis 18:00 Uhr des Anreisetages von einer etwaigen Verspätung in Kenntnis gesetzt, hat die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verpflichtung der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) zur anderweitigen Vergabe besteht jedoch nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) spätestens bis 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einen Aufpreis von 45,00€ bei Nutzung bis 18:00 Uhr und von weiteren 100% des Übernachtungspreises bei Nutzung bis nach 18:00 Uhr pro Tag der verspäteten Rückgabe verlangen. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
1.
Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) beruhen. Einer Pflichtverletzung der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphael Freiherr von Loë) bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 100fache des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch höchstens auf € 3.500,00 – und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 500,00 im Hotelsafe an der Rezeption aufbewahrt werden. Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder ein Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer VII.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4.
Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) oder dessen gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) oder dessen gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
9.
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwei Jahre von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë), eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.
In allen Zimmern ist das Rauchen verboten.
2.
Verstößt ein Kunde gegen das Rauchverbot, ist er verpflichtet, die Kosten für sämtliche Reinigungsmaßnahmen (u.a. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma) zu zahlen und für entstandene Schäden Schadenersatz zu leisten. Der Kunde trägt auch die Kosten für den Einsatz der örtlichen Feuerwehr bei Auslösen des Brandmelders durch das Rauchen auf dem Hotelzimmer. Der daraus resultierende entstandene Mietausfall ist ebenfalls vom Kunden zu tragen. Dieser Anspruch der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) wird mit 100,00 Euro pro Fall und Tag pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale.
1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.
2. Unsere Leistungen
(1) Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
3.Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unserer Hotellerie an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unserer Hotellerie.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kennen und diese akzeptieren. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen Ihnen und der Hotellerie von Schloss Wissen akzeptieren Sie die AGB und somit auch die Nutzungsbedingungen des Gäste-WLAN.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
4. Zugangsdaten
(1) Die Registrierungsdaten, die Sie an der Rezeption oder im Hotelzimmer erhalten haben, haben geheim zu halten. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.
(2) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
(3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
6. Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.
7. Verfügbarkeit der Leistungen
Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.
8. Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
9. Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
10. Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
11. Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
(3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.
13. Schlussbestimmungen der Nutzungsrechte für das Gäste WLAN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Weeze.
3.
Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist – wenn der Vertragspartner der Schloss Wissen Hotellerie (Inhaber Raphaël Freiherr von Loë) Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – Geldern. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Geldern.
4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand September 2019
Schlossallee 26 | 47652 Weeze
Schloss Wissen Hotellerie
Tel.: +49 (0)2837 9619-0
Fax: +49 (0)2837 9619-11
E-Mail: hotel@schloss-wissen.de